• Bereich
    RTR-GmbH
  • Datum
    18.04.2012
  • Kategorie
    Konsultationen
  • Stellungnahme

Öffentliche Konsultation der RTR-GmbH zum Entwurf der speziellen Kommunikationsparameter Verordnung 2012

Gemäß § 128 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz 2003 in der geltenden Fassung hat die Regulierungsbehörde interessierten Personen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf von Verordnungen, Bescheiden und sonstigen Vollziehungshandlungen zu gewähren, die beträchtliche Auswirkungen auf den betreffenden Markt haben werden.

Die wesentlichen Änderungen zur bisherigen Fassung der speziellen Kommunikationsparameter Verordnung (SKP-V) sind:

Speziell ISPC (International Signalling Point Codes) stellen eine knappe Ressource dar, weil die RTR-GmbH nur Adressen zuteilen kann, die dieser seitens der ITU zugewiesen wurden. Aktuell sind von 56 zu einer Zuteilung bereitstehenden ISPC bereits 42 zugeteilt. Dies entspricht einem Nutzungsgrad von 75%. Es wurden daher Regelungen geschaffen, um bei entsprechender Ressourcenknappheit die Zuteilung weiters benötigter ISPC zu gewährleisten, jedoch nur mit entsprechenden Auflagen (Befristung von Zuteilungen).

Weiters wurde die Aktualität der Bestimmungen in Hinblick auf die aktuell geltenden Empfehlungen der ITU zu den einzelnen speziellen Kommunikationsparametern überprüft und Zuteilungs- sowie Nutzungskriterien diesbezüglich entsprechend angepasst.

Um die gesamte Rechtsvorschrift zu speziellen Kommunikationsparametern im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen, wird die gesamte Verordnung neu erlassen.

Im vorliegenden Konsultationsdokument sind inhaltliche Anpassungen im Änderungsmodus ersichtlich.
Stellungnahmen zum Entwurf der SKP-V 2012 senden Sie bitte unter Bezugnahme auf diese bis spätestens 21.05.2012 an

konsultationen@rtr.at

oder

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien; Austria



Hinweis: Nicht als vertraulich gekennzeichnete Stellungnahmen werden nach Abschluss der Konsultation auf der RTR-Website veröffentlicht.


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