Nur Absender:innen aber nicht Empfänger:innen von Briefen und Paketen haben einen Vertrag mit dem Postdiensteanbieter.
Schlichtungsverfahren können grundsätzlich nur Absender:innen beantragen. Die einzigen Ausnahmen sind Probleme mit Nachsendeaufträgen oder (Urlaubs-)Postfächern.