Ein Urlaubspostfach ist eine Dienstleistung, bei der Postsendungen für einen bestimmten Zeitraum nicht direkt zugestellt werden, sondern bei einer Post-Geschäftsstelle gelagert werden. Dort können die Postsendungen nach der Rückkehr der Empfängerin bzw. des Empfängers abgeholt werden. Die Postdiensteanbieter können diese Dienstleistung frei gestalten. Es ist daher ratsam, sich bei Fragen direkt an die Postdiensteanbieter zu wenden.
Ein Nachsendeauftrag erlaubt die temporäre Weiterleitung von Postsendungen an eine andere Adresse. Bei einem Nachsendeauftrag muss die Empfängerin bzw. der Empfänger auswählen, welche Sendungsarten weitergeleitet werden sollen, und den Zeitraum festlegen (zum Beispiel 30 Tage oder ein Jahr).
Grundsätzlich wird bei einem Nachsendeauftrag nur die Post der Auftraggeberin oder des Auftraggebers weitergeleitet. Der Auftrag kann aber auf bis zu vier Personen ausgedehnt werden, wenn diese die gleiche Wohn- oder Geschäftsadresse haben und die Sendungen an die gleiche Nachsendeadresse weiterleiten lassen wollen.
Nachsendeaufträge an eine inländische Adresse sind unkompliziert. Bei Nachsendungen an eine ausländische Adresse kann es jedoch gewisse Einschränkungen geben, da z.B. nicht alle Postsendungen ins Ausland weitergeleitet werden können. Etwaige Einschränkungen werden von den Postdiensteanbietern selbst festgelegt. Wir empfehlen daher, sich bei Fragen direkt an die Postdiensteanbieter zu wenden.