Nicht ausreichend oder unfrankierte Sendungen werden an die Absenderin bzw. den Absender zurückgesendet.
Bei normalen Briefen ist dies nicht unbedingt erforderlich. Wenn die Briefsendung allerdings nicht zustellbar ist, so kann sie durch die Angabe des Absenders an diesen zurückgesandt werden. Wenn eine Postsendung „unanbringlich“ ist (d.h. sie kann weder an den Empfänger noch an den Absender zugestellt werden), so wird sie nach 6 Monaten versteigert oder entsorgt.
Bei Paketsendungen muss jedenfalls die Adresse der Absenderin oder des Absenders angegeben werden.
Briefsendungen sind immer an eine bestimmte Adresse (der Empfängerin oder des Empfängers) gerichtet.
Wenn eine Sendung "an einen Haushalt" adressiert wird, handelt es sich bei dieser Sendung nicht mehr um eine Briefsendung.
Briefsendungen können bei unterschiedlichen Stellen versendet werden. Wenn die Sendung bereits frankiert ist (zum Beispiel mit einer Briefmarke), kann man die Briefsendung in Briefkästen oder Post-Versandboxen einwerfen. Bei Post-Geschäftsstellen, bei Landzustellern oder den mobilen Postämtern (-> sofern sie dieses Service anbieten) können Briefsendungen aufgegeben werden, die noch nicht frankiert wurden.