Landabgabekästen sind externe Hausbrieffachanlagen, die im Einvernehmen mit dem Empfänger nicht direkt an der Zustelladresse errichtet werden, um bei bestimmten Zustelladressen (wie etwa Adressen in Streulagen, bei Gartensiedlungen und dgl.) eine vereinfachte, zentrale Zustellung zu ermöglichen. Üblicherweise haben Landabgabekästen mehrere getrennte Fächer für verschiedene Empfänger und sind an einer zentralen Stelle für das betreffende Gebiet (z.B. an einer Straßenkreuzung oder an Zufahrtsstraßen) angebracht.
Landabgabekästen, die bereits vor dem 1.1.2011 bestanden haben, dürfen auch ohne Zustimmung des Empfängers weiter für die Zustellung verwendet werden.
Das sind Zusteller, die Produkte des Universaldienstes (Briefe und Pakete) nicht nur zustellen, sondern auch entgegennehmen und weiterleiten.
Das sind entsprechend ausgerüstete Fahrzeuge zur mobilen Versorgung von Nutzern mit allen Leistungen des Universaldienstes (z.B. Entgegennahme, Weiterleitung und Ausfolgung von Briefen und Paketen) einschließlich des Verkaufs von Briefmarken.