Mit der 10. Novelle der KEM-V reagiert die RTR auf die zunehmende Betrugsgefahr durch gefälschte alphanumerische SMS Absender, indem sie klare und verbindliche Regeln für deren Verwendung einführt. Anstatt einer Telefonnummer wird bei einer alphanumerischen Absenderkennung eine Buchstabenfolge verwendet, beispielsweise der Name einer Bank, "FinanzOnline" etc.
Künftig wird es ein öffentlich einsehbares Verzeichnis geben, in dem Unternehmen über einen beauftragten mobilen Diensteanbieter ihre alphanumerischen Absenderkennungen eintragen lassen müssen. Nur eingetragene Kennungen dürfen an österreichische Endnutzerinnen und Endnutzer zugestellt werden. Diensteanbieter sind verpflichtet, das Verzeichnis mindestens einmal täglich abzurufen, die Echtheit der Absenderkennung vor Zustellung zu prüfen und für Verstöße zu haften. Nachrichten mit nicht gelisteten Kennungen sind zu löschen. Erscheint eine Kennung zwar im Verzeichnis, besteht aber ein Zweifel an der Authentizität des Versenders, kann die Absenderkennung in "Unbekannt" geändert und die Nachricht zugestellt werden. Der Versand alphanumerischer SMS aus dem Ausland an österreichische Kundinnen und Kunden ist künftig untersagt. Ziel all dieser Maßnahmen ist, betrügerische Nachahmungen zu verhindern, finanzielle Schäden zu reduzieren und das Vertrauen in die Authentizität von SMS Absendern wiederherzustellen.
Die RTR übernimmt in diesem System eine zentrale Koordination und Kontrollfunktion: Sie betreibt und pflegt das öffentliche Verzeichnis, prüft neue Einträge auf Einhaltung der Verhaltensvorschriften und kann unzulässige Einträge löschen. Das Verzeichnis wird ab dem 1. Juli 2026 bereitstehen und befüllt werden. Die verbindlichen Zustellregeln treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.
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