Nein, die angezeigte Rufnummer muss nicht immer korrekt sein!
Nur der Quellnetzbetreiber (d.i. der Betreiber des Netzes, an das der Anrufer angeschlossen ist) kann die Rufnummer des Anrufers prüfen. Prüft ein Quellnetzbetreiber die von seinem Kunden mitgeschickte Rufnummer nicht oder gibt er – z.B. aufgrund technischer Probleme – eine falsche Rufnummer des Anrufers weiter, so wird diese nicht korrekte Rufnummer übertragen und dem Angerufenen angezeigt.
Hinweis: Wir empfehlen daher, die Rufnummer des Anrufers keinesfalls in kritischen Fällen (z.B. Steuerung von Alarmanlagen) für die Identifizierung des Anrufers zu verwenden.
Falsche Rufnummern werden manchmal auch mitgeschickt, um die Herkunft des Anrufes zu verschleiern und die Identifizierung des Anrufers zu erschweren bzw. unmöglich zu machen. Das passiert z.B. bei manchen Werbeanrufen oder Lockanrufen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten:
Ja, Anrufe zu Rufnummern mit der Vorwahl (0)810, (0)820 (0)821 bzw. (0)9xx kosten immer gleich viel.
Die Kosten für diese Anrufe werden vom Betreiber des Netzes, von dem aus der Dienst angeboten wird, in Abstimmung mit dem Diensteanbieter festgelegt (das nennt man auch „zielnetztarifiert“).
Diese einheitliche Tarifierung gilt auch für Anrufe von Wertkartenhandys. Die Tarifierung ist auch von der Uhrzeit unabhängig.
Es ist daher völlig egal, welchen Tarif Sie nutzen bzw. ob Sie von einem Mobil- oder Festnetzanschluss aus anrufen.
Informationen zu Rufnummernbereichen und die jeweilige Tarifierung finden Sie auf dieser Seite:
Ursachen können sein:
• ein abgeschaltetes Endgerät,
• eine temporäre Störung oder
• ein grundsätzliches Problem im sogenannten „Rufnummernrouting”. Die betroffene Rufnummer wird
dann über einen längeren Zeitraum überhaupt nicht erreichbar sein. Oder aus einer Netzansage kann
entnommen werden, dass die Rufnummer grundsätzlich nicht aktiv erscheint.
Im letzteren Fall können Sie sich an Ihren Betreiber wenden. Dieser wird dann mit dem Betreiber, an dem die Rufnummer angeschalten ist, die Erreichbarkeit wiederherstellen.
Hinweis: Eine Rufnummer muss nicht automatisch ab dem Zeitpunkt der Zuteilung erreichbar sein. Erst wenn eine bestimmte Rufnummer einem konkreten Teilnehmer zugewiesen und von diesem auch eingerichtet wird, muss die Nummer aus allen Kommunikationsnetzen erreichbar sein.
Weitere Informationen zur Erreichbarkeit eines Dienstes (nicht einer Rufnummer) finden Sie unter:
Müssen alle Dienste wie z.B. Mehrwertdienste oder tariffreie Dienste aus allen Netzen erreichbar sein?
Unternehmen dürfen nach § 6b KSchG von Kunden, mit denen sie in einem Vertragsverhältnis stehen, kein Entgelt für die Kontaktaufnahme verlangen. Das betrifft allerdings nur Anfragen von Verbrauchern, die im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertragsverhältnis stehen.
Für die Verwendung von bestimmten Rufnummern für Kunden-Hotlines gilt daher aus Sicht der RTR Folgendes:
• Rufnummern aus dem Bereich (0)800, mobile und geografische Rufnummern, private Netze (0)5 und die
standortunabhängigen Rufnummern im Bereich (0)720 dürfen für Kunden-Hotlines verwendet werden.
• Rufnummern aus den Bereichen (0)810, (0)820 und (0)9xx dürfen nicht für Kunden-Hotlines verwendet
werden.
Die Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen, die nicht im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis steht, ist von den Regelungen des § 6b KSchG nicht umfasst.
Informationen zu Rufnummernbereichen finden Sie auf der folgenden Seite:
Die RTR stellt Ihnen Informationen zur Verfügung, wer Zuteilungsinhaber einer Rufnummer bzw. wer der Diensteanbieter bei Diensterufnummern in den Rufnummernbereichen 0900, 0901, 0930, 0810, 0820, 0821, 0828, 0931 und 0939 ist. Das betrifft alle Rufnummern, die bei uns als genutzt angezeigt wurden
Diese Informationen finden Sie unter folgendem Link
• Rufnummernsuche und Verzeichnis der Mehrwertdiensteanbieter
Den Tarif für jede Rufnummer in den Bereichen 0810, 0820 und 0821 können Sie auf der RTR-Website nachlesen: Rufnummernsuche
Wenn Sie wissen wollen, wie viel Sie ein bereits getätigter Anruf zu einer Rufnummer im Bereich 0810, 0820 0821 und 0828 gekostet hat, dann fordern Sie am besten einen Einzelgesprächsnachweis (EEN) an. Mit dem EEN können Sie für jedes Gespräch die Dauer und die damit angefallenen Kosten prüfen
Außerdem muss Ihr Betreiber Auskunft darüber geben, wie viel eine Verbindung zu einer Rufnummer in den Bereichen 0810, 0820, 0821 und 0828 kostet.
Für Nachrichtendienste (SMS und MMS) im Bereich 0828 entspricht das zulässige Entgelt dem jeweils niedrigsten Entgelt für eine Nachricht in ein anderes Kommunikationsnetz gemäß jenem Entgeltmodell, das für den Anrufer zur Anwendung kommt
Informationen zu Rufnummernbereichen und die jeweilige Tarifierung finden Sie auf dieser Seite
„05” kennzeichnet Rufnummern für ein privates Netz („corporate network“). Das ist ein Telekommunikationsnetz eines Unternehmens, das über mehrere Standorte verteilt ist.
„0720” kennzeichnet standortunabhängige Rufnummern. Diese können beispielsweise für Voice over IP-Telefonie verwendet werden.
Für beide Rufnummernbereiche gilt eine tarifliche Gleichbehandlungsverpflichtung wie für gewöhnliche Telefonate zu mobilen oder festen Rufnummern. Wird bei Ihrem Vertrag ein Telefonat zu einer mobilen oder festen Rufnummer unterschiedlich verrechnet, hat der Betreiber ein Wahlrecht. Er kann dann entscheiden, mit welchem der beiden Rufnummernbereiche eine Gleichbehandlung erfolgt. Natürlich ist es auch zulässig, für die beiden Rufnummernbereiche 05 und 0720 weniger zu verlangen.
Nähere Informationen für Ihr Vertragsverhältnis finden Sie in den von Ihnen vereinbarten Tariftabellen. Diese können Sie auch bei Ihrem Betreiber anfordern.
Informationen zu Rufnummernbereichen und die jeweilige Tarifierung finden Sie auf dieser Seite
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