Internetanschlüsse sind immer wichtiger für die Teilhabe am sozialen und wirtschaftlichen Leben.
Diese Abhängigkeit von einem Internetzugang wird dann deutlich, wenn man zwar einen solchen herstellen lassen will, dies aber zu vertretbaren Kosten nicht möglich ist. Es findet sich dann einfach kein Betreiber, der zur Herstellung eines Anschlusses bereit ist. Auch wenn der Versorgungsgrad mit möglichen Internetzugängen über Festnetz oder Mobilnetz als volkswirtschaftlich außerordentlich erfolgreich betrachtet werden kann, ist dies nicht befriedigend für denjenigen, der zur verbleibenden „Restmenge“ der Unter- oder Unversorgten zählt. Die Frage der Wirtschaftlichkeit, in dünn besiedelten Gebieten zu hohen Kosten Kabel zu verlegen und/oder Sendeanlagen zu errichten, wird aber immer bleiben.
In Österreich sind eine Reihe von Initiativen vorhanden, um „weiße Flecken“ zu bearbeiten und die Qualität der Internetanschlüsse zu verbessern. Die Regulierungsbehörde leistet hier auf vielen Ebenen einen Beitrag. Der in Österreich, dem traditionellen Mobilfunkland, bevorstehende bzw. beginnende Ausbau der neuesten Mobilfunkgeneration 5G wird die Versorgung weiter verbessern. So sind z.B. für die 2020 anstehende 5G-Auktion Versorgungsauflagen für bestimmte Gemeinden und ein Bonussystem für jene Betreiber vorgesehen, die für bestimmte unterversorgte Gebiete eine Mindestversorgung gewährleisten. Aber schon bei vorangegangenen Frequenzauktionen wurde durch die Auferlegung von Mindestversorgungspflichten dem Gedanken, „Breitband in die Fläche“ zu bringen, erfolgreich Rechnung getragen.
Weitere Aktivitäten der Regulierungsbehörde in diesem Zusammenhang sind z.B.
Die Regulierungsbehörde arbeitet mit anderen Initiativen in Österreich eng zusammen. Auf Bundes- und auch auf Landesebene wird vor allem durch Förderungen der Breitbandausbau vorangetrieben.
Wie steht es aber mit den individuellen Rechten und Handlungsmöglichkeiten, wenn Sie keinen oder keinen ausreichend schnellen Internetanschluss bekommen? Nachstehend werden die verschiedenen Aspekte in diesem Zusammenhang erörtert.
Das österreichische Telekommunikationsrecht kennt aktuell zwei wesentliche Rechte: Den Kontrahierungszwang für Betreiber und den Universaldienst.
Aus dem zuvor Ausgeführten ist klar abzuleiten: Ein Recht auf die Versorgung mit schnellem Internet gibt es nicht. Die Regulierungsbehörde ist auch nicht befugt, einem Betreiber die individuelle Internetversorgung einer Nutzerin bzw. eines Nutzers aufzuerlegen. Abgesehen von bestimmten allgemeinen Versorgungsauflagen obliegt es den Betreibern selbst zu entscheiden, ob und wie das Netz erweitert wird. Faktisch sind Sie somit in bestimmtem Maße davon abhängig, dass Sie einen Betreiber finden, der die gewünschte Versorgung sicherstellt.
Sie können jedoch verschiedene Schritte setzen, die eine Anschlussherstellung wahrscheinlicher machen bzw. beschleunigen:
Sind Sie auf einen Netzausbau angewiesen, ist es daher wichtig, Informationen zu sammeln und Interesse zu bekunden. Oft kann es auch hilfreich sein, wenn Sie sich mit mehreren Personen (z.B. in der Nachbarschaft) zusammenschließen. Denn für einen Betreiber ist es wirtschaftlich attraktiver, wenn mit einer Investition ein größerer Kundenkreis gewonnen werden kann.