Titelbild Meldestelle Rufnummernmissbrauch

Tipps bei Erhalt von Werbe-E-Mails

ECG Liste gegen Werbe-E-Mails
Die RTR führt eine Liste, in die sich diejenigen Personen und Unternehmen kostenlos eintragen können, die keine Werbe-E-Mails erhalten wollen (= Liste gemäß § 7 E-Commerce-Gesetz, so genannte „ECG-Liste“). Die ECG-Liste betrifft nur Werbung, die per E-Mail verschickt wird. Das Eintragen in die Liste schützt allerdings nicht zuverlässig vor weiteren Spam-E-Mails, da Spam überwiegend von Personen versandt wird, die sich nicht um rechtliche Vorschriften kümmern.

Anzeige beim Fernmeldebüro
Bei einem unzulässigen Werbe-E-Mail ist eine Anzeige beim Fernmeldebüro möglich. Wir raten Ihnen, sich hinsichtlich der Anzeigemodalitäten mit dem Fernmeldebüro in Verbindung zu setzen. 

Formulare des Fernmeldebüros für die Anzeige von Werbe-Anrufen, Werbe-SMS und Werbe-Faxnachrichten