Die Vergabe der Restfrequenzen im 3600 MHz-Band erfolgt in Regionen. Die Regionsgrenzen entsprechen der Festlegung des Bescheids der TKK mit der GZ F 7/16-401:
Die Regionen werden in digitaler Form als Geopackage zur Verfügung gestellt.
Die folgende Grafik stellt die im 3600 MHz-Band verfügbaren Frequenzblöcke dar: