Fünf Berichte aus unterschiedlichen Bereichen geben Einblicke in die Arbeit von KommAustria und RTR Medien
Für alle, die sich für die praktische Umsetzung von Medienregulierung und Verbraucherschutz im digitalen Zeitalter interessieren, lohnt sich ein Blick in die kürzlich veröffentlichten Berichte von RTR Medien und KommAustria. Sie liefern Antworten auf zentrale Fragen: Wie geht es bei der Durchsetzung Digital Services Act (DSA) in der Praxis voran um und wie schnell reagieren sie auf Beschwerden? Welche Fortschritte macht Österreich bei der Durchsetzung der neuen EU-Vorschriften? Wie werden traditionelle Medien ihrer Verantwortung in den Bereichen Jugendschutz und Barrierefreiheit gerecht? Antworten auf diese und weitere interessante Fragen sowie einen umfassenden Einblick in die aktuelle Medienlandschaft finden Sie in den unlängst veröffentlichten Berichten.
In ihrem ersten Jahresbericht als Koordinatorin für Digitale Dienste (KDD) fasst die KommAustria die Ergebnisse bei der Umsetzung des Digital Services Act (DSA) in Österreich im Jahr 2024 zusammen. Zu den zentralen Aufgaben gehörte die Bearbeitung von Nutzerbeschwerden gegen große Plattformen. Dabei wurden häufig mangelhafte Begründungen bei Kontosperrungen oder unzureichende Beschwerdemechanismen beanstandet. Zur Stärkung der Nutzerrechte wurde die RTR-Medien als offizielle Streitbeilegungsstelle zertifiziert, zudem wurden sechs österreichische Organisationen als Trusted Flagger ausgezeichnet. Zudem beteiligte sich die KommAustria aktiv auf europäischer Ebene – etwa durch den stellvertretenden Vorsitz in einer Arbeitsgruppe zur Verbesserung grenzüberschreitender Anordnungen – und trieb die nationale Wissensvermittlung sowie die Zusammenarbeit mit anderen Behörden voran.
Halbjahresbericht der außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle:
Der Halbjahresbericht der außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle der RTR Medien im Zusammenhang mit der Umsetzung des Digital Services Act zeigt eine rege Inanspruchnahme des Angebots: seit der Zertifizierung durch die KommAustria im Herbst 2024 sind bereits mehr als 900 Anträge eingegangen, die sich auf über 25 verschiedene Online-Plattformen beziehen. Zahlreiche dieser Schlichtungen konnten im vergangenen Jahr bereits erfolgreich abgeschlossen werden, wenngleich bei einigen Fällen weiterhin Fragen zur konkreten Ausgestaltung der Streitbeilegung nach dem DSA bestehen. Detaillierte Informationen zu den Ergebnissen der Verfahren und zu besonderen Schwerpunkten sind im vollständigen Bericht nachzulesen.
Bericht zur Barrierefreiheit 2024:
Seit 2021 sind bestimmte Mediendiensteanbieter gemäß dem Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) dazu verpflichtet, den barrierefreien Anteil ihres Programms schrittweise zu erhöhen und dies der KommAustria zu melden. Aus den gesammelten Meldungen lassen sich nun erste valide Schlüsse ziehen: Deutlich wird, dass die Untertitelung mit Abstand die am häufigsten eingesetzte Maßnahme zur Herstellung von Barrierefreiheit ist. Alle detaillierten Zahlen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind im aktuellen Barrierefreiheitsbericht nachzulesen.
Jugendschutzbericht 2024:
Der Jugendmedienschutzverein nimmt seit 2021 Aufgaben der Selbstkontrolle zum Schutz Minderjähriger vor Inhalten in audiovisuellen Mediendiensten wahr, die deren körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung beeinträchtigen können. Der Verein hat der KommAustria jährlich über seine Tätigkeit zu berichten. Dabei kommt der KommAustria die Aufgabe zu, die Wirksamkeit zu überprüfen. Im Jahr 2024 konnte eine stetige Weiterentwicklung und Verbesserung des Selbstkontrollsystems festgestellt werden. Eine Steigerung des Bekanntheitsgrads sowie eine Überprüfung der Umsetzung und Einhaltung der selbst auferlegten Richtlinien durch die Mediendiensteanbieter sind weiterhin anzustreben.
Reichweiten- und Marktanteilserhebung 2024:
Die diesjährige Reichweiten- und Marktanteilserhebung umfasste 447 Anbieter, die ausführliche Angaben zur Zahl ihres Publikums machten.
Aus den so erhobenen Daten lässt sich ein Bild der österreichischen Medienlandschaft für Fernsehen, Abrufdienste, Hörfunk und Kabelnetze zeichnen, das Sie hier im Detail nachlesen können: