Künstliche Intelligenz eröffnet zwar vielfältige neue Möglichkeiten, bringt jedoch zugleich auch erhebliche Risiken mit sich. Eine besonders problematische Entwicklung ist die Erstellung und Verbreitung manipulierter oder vollständig künstlich erzeugter Bilder („Deepfakes“) ohne die Einwilligung der betroffenen Personen. Solche Inhalte können mithilfe moderner KI-Systeme schnell und ohne besondere technische Vorkenntnisse über soziale Netzwerke erstellt und verbreitet werden. Sie führen häufig zu schwerwiegenden Eingriffen in Persönlichkeitsrechte, die teils strafrechtlich relevant sind.
In den letzten Wochen wurden vermehrt Fälle bekannt, in denen über solche Systeme sexualisierte Deepfakes ohne Zustimmung der abgebildeten Personen verbreitet wurden, darunter auch Darstellungen, die unter Umständen als strafbar einzustufen sind. Für Betroffene stellen sich damit nicht nur Fragen des Schutzes der Persönlichkeit, des Rechts am eigenen Bild und des Datenschutzes, sondern auch der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Plattformen und Urheber:innen solcher Inhalte. Nutzer:innen in Österreich verfügen hierfür sowohl auf Grundlage des Digital Services Act (DSA) als auch nach nationalem Recht über verschiedene rechtliche und praktische Handlungsmöglichkeiten.
Der folgende Überblick zeigt, welche Wege Betroffenen offenstehen, um sich gegen die missbräuchliche Erstellung und Verbreitung von KI-generierten Bildern zu wehren, und welche Rechte, Anlaufstellen und Unterstützungsangebote in Österreich dabei insbesondere in Betracht kommen.
Bei Verdacht auf strafbare Inhalte, Z.B. bei sexualisierter Gewalt, Bildmissbrauch, Verletzung der sexuellen Integrität oder bei kinderpornografischen Darstellungen, sollten Sie zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten. In Österreich können Anzeigen bei jeder Polizeidienststelle oder online eingebracht werden. Hieraus können außerdem Haftungsansprüche entgegen der Plattform entstehen.
Bitte denken Sie daran, so viele Beweise wie möglich hierfür zu sammeln. Dies können Sie unter anderen mit dem Tool Netzbeweis tun.
Melden Sie mutmaßlich rechtswidrige Inhalte direkt bei der Plattform. Online-Plattformen sind nach dem DSA verpflichtet, ein leicht zugängliches, transparentes und benutzerfreundliches Meldeverfahren bereitzustellen. Die Meldung sollte möglichst konkret erfolgen und den beanstandeten Inhalt eindeutig identifizierbar machen (z. B. durch Links, Screenshots oder Zeitangaben).
Plattformen sind verpflichtet, über gemeldete Inhalte zeitnah, objektiv, sorgfältig und frei von Willkür zu entscheiden. Jede Entscheidung muss begründet werden.
Sind Sie mit der Entscheidung der Plattform nicht einverstanden, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Online-Plattformen müssen dafür ein einfaches und effektives internes Beschwerdeverfahren anbieten.
Wenn Sie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte benötigen, können Sie sich an einen zertifizierten Trusted Flagger wenden. Diese Stellen verfügen über besondere Expertise und ihre Meldungen müssen von Plattformen priorisiert behandelt werden. Aktuell sind in Österreich sechs Trusted Flagger durch die KommAustria als DSC für Österreich zertifiziert.
Für Themen, die Ihr Bildrecht betreffen wären dies beispielsweise:
Eine vollständige Liste der Trusted Flagger finden Sie hier
Eine Liste aller in Europa zertifizierter Trusted Flagger finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission
Der DSA sieht die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung vor. Diese Verfahren bieten eine kostengünstige und niederschwellige Alternative zu Gerichtsverfahren. Plattformen sind verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen und mit den anerkannten Streitbeilegungsstellen zu kooperieren. Eine aktuelle Übersicht über zertifizierte Streitbeilegungsstellen stellt die Europäische Kommission zur Verfügung.
Kontakt zur Streitbeilegungsstelle der RTR können Sie einfach über unser Webportal aufnehmen
Wenn eine Plattform die Teilnahme an einer außergerichtlichen Streitbeilegung verweigert oder diese sich entgegen der Einschätzung der Streitbelegungsstelle weigert, die Inhalte zu entfernen, so können Sie sich an den österreichischen Digital Services Coordinator (DSC) wenden. Beschwerden können über das entsprechende Formular auf der Website des DSC eingebracht werden. Sie können Ihre Beschwerde einfach über unser Beschwerdeportal einbringen.