Hände halten ein Tablet, aus dem verschiedene, typische Internet-Themenbilder aufsteigen wie Warenkorb, Lupe, Weltkugel und so weiter

Aus aktuellem Anlass: Sexualisierte Deepfakes durch KI-Chatbots

Künstliche Intelligenz eröffnet zwar vielfältige neue Möglichkeiten, bringt jedoch zugleich auch erhebliche Risiken mit sich. Eine besonders problematische Entwicklung ist die Erstellung und Verbreitung manipulierter oder vollständig künstlich erzeugter Bilder („Deepfakes“) ohne die Einwilligung der betroffenen Personen. Solche Inhalte können mithilfe moderner KI-Systeme schnell und ohne besondere technische Vorkenntnisse über soziale Netzwerke erstellt und verbreitet werden. Sie führen häufig zu schwerwiegenden Eingriffen in Persönlichkeitsrechte, die teils strafrechtlich relevant sind.

In den letzten Wochen wurden vermehrt Fälle bekannt, in denen über solche Systeme sexualisierte Deepfakes ohne Zustimmung der abgebildeten Personen verbreitet wurden, darunter auch Darstellungen, die unter Umständen als strafbar einzustufen sind. Für Betroffene stellen sich damit nicht nur Fragen des Schutzes der Persönlichkeit, des Rechts am eigenen Bild und des Datenschutzes, sondern auch der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Plattformen und Urheber:innen solcher Inhalte. Nutzer:innen in Österreich verfügen hierfür sowohl auf Grundlage des Digital Services Act (DSA) als auch nach nationalem Recht über verschiedene rechtliche und praktische Handlungsmöglichkeiten.

Der folgende Überblick zeigt, welche Wege Betroffenen offenstehen, um sich gegen die missbräuchliche Erstellung und Verbreitung von KI-generierten Bildern zu wehren, und welche Rechte, Anlaufstellen und Unterstützungsangebote in Österreich dabei insbesondere in Betracht kommen.

Welche rechtlichen und praktischen Möglichkeiten haben Nutzerinnen und Nutzer in Österreich? 


Überblick


Mit den RTR-Newslettern einfach informiert bleiben!