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Entscheidungen
KOA 12.016/12-001 - Österreichischer Rundfunk, A
Bereich
KommAustria
Datum
12.12.2012
Kategorie
Rechtsverletzungen
Partei(en)
Österreichischer Rundfunk, A
GZ
KOA 12.016/12-001
KOA 12.016/12-001 - Österreichischer Rundfunk, A
Die Beschwerde des A gegen den Österreichischen Rundfunk wegen Verletzung des ORF-Gesetzes wurde als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Downloads
KOA_12.016-12-001_ANONYMISIERT.pdf (pdf, 92,1 KB)
Weitere Informationen
Entscheidungen: KommAustria und Förderungen