Start mit umfangreichem Informationsmaterial und einer unkomplizierten Online-Einreichung über das eRTR-Portal
Mit dem am 14. April 2022 gesetzlich eingerichteten „Fonds zur Förderung der digitalen Transformation“ stehen dem österreichischen Medienmarkt neue, staatliche Fördermittel zur Erhaltung der Vielfalt an Medienanbietern und zur Förderung des Auf- und Ausbaus des digitalen Angebots in der Medienlandschaft zur Verfügung. Die bei der RTR Medien eingerichtete Förderung ist im heurigen ersten Jahr mit 54 Millionen Euro ausgestattet und wird ab 2023 mit einem Budget von jährlich 20 Millionen Euro fortgeführt.
In einer am 14. April in Kraft getretenen Novelle des KommAustria-Gesetzes (KOG) legen die neuen Paragrafen 33a bis 33k unter anderem die Förderungsziele und die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Erlangung einer Förderung aus dem Fonds dar. Bereits gut drei Wochen später schafft die RTR Medien die Strukturen für den Start eines einfachen Online-Prozesses für Förderansuchen. So ist es schon ab dem 9. Mai 2022 möglich, Ansuchen auf Förderung von Projekten aus den Bereichen „Digitale Transformation“, „Digital-Journalismus“ oder „Jugendschutz und Barrierefreiheit“ über eine eigens gestaltete Web-Schnittstelle im eRTR-Portal einzureichen oder auf demselben Weg eine „Anreizförderung“ zur Entwicklung von Projekten in Anspruch zu nehmen. Zielgruppe sind private Medienunternehmen, die ihre Medienangebote auf das österreichische Publikum ausrichten und die finanzielle Unterstützung suchen, um ihre Produkte, ihre Infrastruktur und ihre Belegschaften für einen zeitgemäßen, digitalen und zukunftssicheren Wettbewerb aufzustellen und auszubauen.
Um die Medienunternehmen bestmöglich im Einreichungsprozess zu unterstützen, hat die RTR Medien umfangreiche Informationsmaterialien gestaltet und zusammengestellt, die auf ihrer Website unter der Adresse https://www.rtr.at/Digitale_Transformation zur Verfügung stehen. Dort sind beispielsweise die laut Gesetz von der RTR-GmbH zu erlassenden Förderrichtlinien veröffentlicht. Zum Angebot zählt aber auch eine „Orientierungshilfe“, die zentrale Fragen zur neuen Förderung beantwortet. Außerdem bietet ein sogenannter „Schnellcheck“ den Interessierten rasch Aufschluss, ob sie die Voraussetzungen für eine Förderung aus dem „Fonds zur Förderung der digitalen Transformation“ erfüllen.
Das Zeitfenster für die heurigen Online-Einreichungen ist ab dem 9. Mai bis zum 22. August geöffnet.
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