• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    19.02.2024
  • Kategorie
    Weitere Publikationen

Sondernewsletter zum DSA

© iStock.com/ipopba

Seit Samstag, den 17. Februar 2024, gilt mit der EU-Verordnung „Digital Services Act“ (DSA) ein neuer Rechtsakt in Österreich, der die Verpflichtungen von Vermittlungsdiensten, auch genannt Intermediäre (Internet-Zugangsdienste, Hosting-Dienste, Soziale Netzwerke, Online-Marktplätze u.a.), umfassend neu regelt. Der DSA (Gesetz für digitale Dienste) soll ein sicheres Umfeld im digitalen Raum schaffen, in dem vor allem Nutzerrechte - einschließlich der Grundrechte der Nutzer:innen - sichergestellt werden. 

Ebenfalls geschaffen wird mit dem DSA eine neue Aufsichtsstruktur, die auf EU-Ebene die Europäische Kommission und auf nationaler Ebene die sogenannten Koordinatoren für digitale Dienste („Digital Services Coordinators“, kurz DSCs) umfasst. Diese Aufgabe erfüllt ebenso mit dem 17. Februar 2024 die Kommunikationsbehörde Austria. 

Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte in unserer Newsletter-Spezialausgabe zum DSA zusammengefasst.

Unter www.rtr.at/DSA_Austria stellen wir zum Thema DSA ein umfangreiches Informationsangebot für Nutzer:innen und Anbieter:innen bereit. In den nächsten Wochen und Monaten werden zu den verschiedenen Aspekten des DSA fortlaufend Informations- und Diskussionsveranstaltungen angeboten werden. Diese Informationen sind unter www.rtr.at/medien/aktuelles/veranstaltungen/Uebersicht.de.html abrufbar. 

Gerne halten wir Sie am Laufenden!

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