Mit der Durchführung von Schlichtungs- bzw. Streitbeilegungs- und Beschwerdeverfahren im Sinne der Richtlinien GZ. 2026-0.128.682 sowie GZ 2026-0.128.748 sind
1. das Schlichtungsorgan und
2. die Geschäftsstelle
betraut.
(1) Das Schlichtungsorgan besteht aus zwei natürlichen Personen: einem Schlichter sowie einem Ersatzschlichter.
(2) Das Schlichtungsorgan wird vom Geschäftsführer für den Fachbereich Medien der RTR-GmbH bis auf Widerruf bestellt.
(1) Aufgaben des Schlichters sowie in dessen Vertretung des Ersatzschlichters ist die Unterbreitung von Schlichtungsvorschlägen und Sachentscheidung sowie die Durchführung von Schlichtungsgesprächen im Sinne der Richtlinie GZ. 2026-0.128.682 sowie GZ 2026-0.128.748.
(2) Schlichter sind in der Ausführung ihrer Schlichtungstätigkeit unabhängig und an keinerlei Weisungen gebunden. Sie sind in ihrer Beweiswürdigung frei, ihre Lösungsvorschläge müssen sich jedoch im Rahmen der Gesetze bewegen. Die Schlichter haben alle Umstände, die geeignet sind, ihre Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit zu beeinträchtigen, oder die Interessenkonflikte mit einer der Parteien entstehen lassen oder auch nur diesen Eindruck erwecken können, unverzüglich gegenüber dem Geschäftsführer für den Fachbereich Medien der RTR GmbH offenzulegen.
(1) Im Fall der Befangenheit des Schlichters ist der Geschäftsführer zu informieren und führt der Ersatzschlichter das Streitbeilegungsverfahren durch
(2) Im Falle der Befangenheit des Schlichters und des Ersatzschlichters ist der Geschäftsführer zu informieren und beauftragt dieser eine dritte, geeignete Person zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens.
(3) Im Falle der Verhinderung des Schlichters führt der Ersatzschlichter das Streitbeilegungsverfahren durch.
(4) Im Fall der Verhinderung des Schlichters und des Ersatzschlichters ist der Geschäftsführer zu informieren und beauftragt dieser eine dritte, geeignete Person zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens.
(5) Die Geschäftsstelle besteht aus dem zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen Personal.
(6) Die Geschäftsstelle unterstützt das Schlichtungsorgan bei der inhaltlichen Bearbeitung der Streitbeilegungsfälle und untersteht dabei alleine den fachlichen Weisungen und der fachlichen Aufsicht des Schlichtungsorgans.
Das Personal der Geschäftsstelle sowie das Schlichtungsorgan sind zur Verschwiegenheit über alle Tatsachen verpflichtet, die ihnen im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens anvertraut oder sonst bekannt werden. Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht nach Ende der Tätigkeit fort.
Der Geschäftsstelle kommen unter der Leitung des Schlichtungsorgans folgende Aufgaben zu:
1. Bereitstellen aller für das Streitbeilegungsverfahren relevanten Informationen über eine eigene Website sowie im Offline-Wege gemäß den Vorgaben KDD-G, des KOG und des AStG;
2. Aufbau und Betrieb eines elektronischen System zur Abwicklung der Streitbeilegungsverfahren. Gleichzeitig hat die Geschäftsstelle sicherzustellen, dass in begründeten Fällen, Anträge auch auf anderem elektronischen Weg oder offline eingebracht werden können;
3. Beantwortung von Fragen zum Ablauf des Streitbeilegungsverfahrens und Unterstützung bei der Antragstellung;
4. Unterstützung des Schlichtungsorgans bei der inhaltlichen Bearbeitung von Streitbeilegungsfällen;
5. Dokumentation der Ergebnisse von Streitbeilegungsverfahren und Erstellung insbesondere jährlicher Tätigkeitsberichte;
6. Löschung personenbezogener Daten in einem Zeitraum von drei Monaten nach Ablauf von längstens drei Jahren ab der Mitteilung des Ergebnisses eines Verfahrens.
Diese Geschäftsordnung gilt bis auf Widerruf ab 01.04.2026.
Wien, am 30.03.2026
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mag. Wolfgang Struber
Geschäftsführer Fachbereich Medien