• Medien
  • Presse
  • Vielfalt verlässlicher Nachrichtenmedien in ...
  • Bereich
    KommAustria
  • Datum
    07.05.2024

Vielfalt verlässlicher Nachrichtenmedien in Print und Online stärken: KommAustria vergibt erstmals Qualitäts-Journalismus-Förderungen

Förderung für Medieninhaber:innen professioneller, nach journalistischen Grundsätzen und Sorgfaltspflichten hergestellter Text-Informationsangebote

Oberkörper einer Frau am Tisch mit Stift, Handy und Laptop
Themenbild Qualitäts-Journalismus-Förderung, © iStock.com/apichon_tee

Erstmals vergibt die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) Fördermittel gemäß des Ende 2023 in Kraft getretenen Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetzes und veröffentlicht heute die entsprechenden Entscheidungen. Damit erhalten die Fördernehmer:innen jetzt die für das Jahr 2022 beantragten Mittel aus der mit jährlich rund 20 Millionen Euro dotierten Förderung. Die Förderungen können grundsätzlich erst rückwirkend für ein jeweils abgelaufenes Jahr beantragt werden.

Die bei der Medienbehörde eingerichtete Qualitäts-Journalismus-Förderung zielt darauf ab, die Vielfalt textbasierter Nachrichtenmedien wie Tages- und Wochenzeitungen, Magazine und auch reiner Online-Medien als Grundlage für den demokratiepolitischen Diskurs und für die Meinungsvielfalt zu unterstützen und als vierte Säule einer funktionierenden Demokratie zu stärken.

„Die Medienbranche steht erheblich unter wirtschaftlichem Druck. Werbegelder und Inserate wandern auf Internet-Plattformen ab. Aber qualitativ hochwertiger Journalismus ist personal- und ausbildungsintensiv und damit teuer. An diesem Punkt setzt die neue Förderung an“, so Dr.in Martina Hohensinn, zuständiges Mitglied der KommAustria

Der Schwerpunkt der Qualitäts-Journalismus-Förderung liegt insbesondere auf Medien und deren Inhalten, die von hauptberuflich in Redaktionen beschäftigten Journalistinnen und Journalisten nach anerkannten publizistischen Grundsätzen und in gebotener Sorgfalt geschaffen werden. Auf dieses, als „Journalismus-Förderung“ bezeichnete Segment der Qualitäts-Journalismus-Förderung entfallen rund drei Viertel des jährlichen Budgets. Die Höhe der Förderung für die Medieninhaber:innen berechnet sich nach der Anzahl des nach Kollektivvertrag oder kollektivvertragsähnlichen Verträgen festangestellten, redaktionellen Personals. Bonuszahlungen  können Medieninhaber:innen  im Rahmen der Journalismus-Förderung beispielsweise für Redaktionsstatuten, für Fehlermanagementsysteme zur Richtigstellung von Falschmeldungen, für Qualitätssicherungssysteme oder für Frauenförderpläne beantragen.

„Demokratiepolitisch sind sorgfältig recherchierte, faktenbasierte und unter entsprechenden Arbeitsbedingungen hergestellte Nachrichten ein unverzichtbarer Anker in einer zunehmenden Flut digitaler Informationen, deren Herkunft oder Zielrichtung nicht immer klar erkennbar ist“, erläutert Hohensinn die Bedeutung der Förderung.

Ein weiteres Segment ist die „Inhaltsvielfalts-Förderung“, die regionale, internationale und EU-Berichterstattung belohnt, wenn sie ein bestimmtes Ausmaß überschreitet.
Darüber hinaus werden deutliche Anreize durch die Förderung der Aus- und Fortbildung von Journalist:innen sowie für repräsentative Einrichtungen und Maßnahmen zur Bildung von Medienkompetenz gesetzt. Auch repräsentative Selbstkontrolleinrichtungen im Print- und Online-Bereich, Presseclubs und Medienforschungs-Projekte können um Förderungen ansuchen. 

Demokratiefeindliche Medien, also etwa solche, die in der Vergangenheit wiederholt zu Hass oder Gewalt gegen eine Gruppe aufgestachelt haben oder wegen Verhetzung verurteilt worden sind, sind von den Förderungen ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Einführung der Qualitäts-Journalismus-Förderung hatte sich aufgrund der beihilfenrechtlichen Prüfung durch die Europäische Kommission verzögert. Daher werden im Jahr 2024, neben den Fördermitteln für den Beobachtungszeitraum 2022, im Juni auch die Mittel für das Jahr 2023 ausgeschüttet.

Die nun bekanntgegebenen Förderentscheidungen für das Jahr 2022 sind auf der Website des Fachbereichs Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) veröffentlicht: www.rtr.at/QJF_Entscheidungen (mit Erläuterungen). Ergänzend stehen die Daten unter https://www.rtr.at/rtr/service/opendata/qjf/OpenDataQJF.de.html als Open Data in Formaten zur Verfügung, die elektronisch weiterverarbeitet werden können.

Nähere Informationen zur Förderung, wie beispielsweise zu den Förderrichtlinien, bietet die RTR-Website der Qualitäts-Journalismus-Förderung unter www.rtr.at/QJF.

Über KommAustria und RTR Medien

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit Regulierungs- und Verwaltungstätigkeiten für einen fairen Wettbewerb und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für Radio, Fernsehen und vergleichbare Online-Mediendienste. Geschäftsstelle der KommAustria ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die RTR ist eine Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche Medien (RTR Medien) sowie Telekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post) gegliedert.

Gerne halten wir Sie am Laufenden!

Ich stimme der Verarbeitung meiner hier angegebenen E-Mail-Adresse laut den Bestimmungen zum Datenschutz ausdrücklich zu. Diese Zustimmung kann ich jederzeit widerrufen.