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  • Bereich
    KommAustria
  • Datum
    22.07.2025

Medienbehörde KommAustria veröffentlicht Entscheidungen zur Vergabe der Qualitäts-Journalismus-Förderung im Jahr 2025

Förderung für Medieninhaber:innen, die redaktionelle Rahmenbedingungen zur Herstellung professioneller Online- und Print-Informationsangebote setzen

Oberkörper einer Frau am Tisch mit Stift, Handy und Laptop
Themenbild Qualitäts-Journalismus-Förderung, © iStock.com/apichon_tee

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat am 22. Juli 2025 die jüngsten Entscheidungen über die Vergabe von Fördermitteln nach dem "Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz" veröffentlicht. Die Förderentscheidungen betreffen die von den Fördernehmer:innen im Jahr 2025 beantragten Mittel aus der jährlich mit rund 20 Millionen Euro dotierten Förderung, um die jeweils auf Grundlage von Nachweisen aus dem vorangegangenen Jahr angesucht werden kann.

Außerdem informierte die KommAustria am selben Tag über die Vergabe weiterer, gemäß "Presseförderungsgesetz 2004" bei ihr eingerichteter Förderungen für die Presse.

Qualitäts-Journalismus-Förderung

Die Qualitäts-Journalismus-Förderung zielt darauf ab, die Vielfalt textbasierter Nachrichtenmedien wie Tages- und Wochenzeitungen, Magazine und auch reiner Online-Medien zur Wahrung des demokratiepolitischen Diskurses und der Meinungsvielfalt zu unterstützen. Die Förderwürdigkeit knüpft das zugrunde liegende Gesetz vorwiegend an redaktionelle Strukturen und Rahmenbedingungen wie die Anzahl festangestellter Redakteur:innen, die Implementierung letztverantwortlicher Redakteur:innen, ein breit gefächertes Themenspektrum mit nicht bloß lokaler Relevanz oder an eine Mindest-Erscheinungshäufigkeit.
Eine Qualitätsbeurteilung der jeweiligen Inhalte sieht das Gesetz als Fördervoraussetzung nicht vor, formuliert aber Ausschlussgründe von der Förderung. Dazu zählen Aufrufe zum gewaltsamen Kampf gegen die Demokratie oder den Rechtsstaat, die Befürwortung von Gewalt gegen Menschen als Mittel der Politik, die wiederholte Aufstachelung zu Hass oder Gewalt gegen eine Gruppe oder rechtskräftige Verurteilungen wegen Verstößen gegen bestimmte Strafgesetze.

„Alle Medien, deren Inhaber:innen für den Beobachtungszeitraum 2024 Förderungen erhalten, erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen und damit die verbindliche Grundlage für die Förderentscheidungen der KommAustria“, erklärt Dr.in Martina Hohensinn, zuständiges Mitglied der unabhängigen und weisungsfreien Behörde. „Wir haben die Förderansuchen eingehend geprüft und hatten dazu, wie in den Vorjahren auch, einen intensiven und wertvollen Austausch mit dem Beirat, auch zum Qualitätsbegriff. Die Förderentscheidungen können jedoch letztlich nur im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben getroffen werden“, so Hohensinn.

Der Schwerpunkt der Qualitäts-Journalismus-Förderung liegt laut Gesetz auf Medien und deren Inhalten, die von hauptberuflich in Redaktionen beschäftigten Journalistinnen und Journalisten nach anerkannten publizistischen Grundsätzen und in gebotener Sorgfalt geschaffen werden. Auf dieses, als „Journalismus-Förderung“ bezeichnete Segment der Qualitäts-Journalismus-Förderung entfallen rund drei Viertel des jährlichen Budgets. Weitere Förderbereiche sind die Inhaltsvielfalts-Förderung für regionale und internationale bzw. EU-Berichterstattung, die Förderung von Aus- und Fortbildungs-Maßnahmen, eine Medienkompetenz-Förderung sowie die Förderung von repräsentativen Selbstkontrolleinrichtungen im Print- und Online-Bereich, von Presseclubs sowie von Medienforschungs-Projekten.

In Summe wurden die Budgetmittel der Qualitäts-Journalismus-Förderung im Jahr 2025 ausgeschöpft. Die Förderentscheidungen sind auf der Website des Fachbereichs Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) unter https://data.rtr.at/pages/open-data/mf-qjf veröffentlicht und stehen dort als Open Data in Formaten zur Verfügung, die elektronisch weiterverarbeitet werden können.

Nähere Informationen zur Qualitäts-Journalismus-Förderung, wie beispielsweise zu den Förderrichtlinien, bietet das Web-Angebot der RTR unter www.rtr.at/QJF.

Presseförderung

Mit dem "Presseförderungsgesetz 2004" unterstützt der Bund österreichische Tages- und Wochenzeitungen zur Förderung der Vielfalt der Presse in Österreich. Die Mittel der Presseförderung, um die ebenfalls immer auf Grundlage von Nachweisen aus dem vorangegangenen Jahr angesucht werden kann, werden jährlich mit dem Bundesbudget festgelegt und sind auf die zwei Segmente "Vertriebsförderung" für Tages- und Wochenzeitungen sowie auf die "Besondere Förderung" zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen zu verteilen. Hierzu standen im Jahr 2025 Fördermittel in Höhe von insgesamt 7.127.000 Millionen Euro zur Verfügung. Auch diese Förderentscheidungen sind auf der Website der RTR Medien als Open Data veröffentlicht: https://data.rtr.at/pages/open-data/mf-presse

Über KommAustria und RTR Medien

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit Regulierungs-, Verwaltungs- und Fördertätigkeiten für einen fairen Wettbewerb und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für Radio, Fernsehen und vergleichbare Online-Mediendienste sowie im Bereich digitaler Plattformen. Geschäftsstelle der KommAustria ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die RTR ist eine Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche Medien (RTR Medien) sowie Telekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post) gegliedert.

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