Medienbehörde KommAustria veröffentlicht Daten gemäß Medientransparenzgesetz
1.474 öffentliche Rechtsträger:innen haben der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) für das zweite Halbjahr 2025 Ausgaben für Werbe- und Informationsschaltungen in Medien sowie Förderleistungen für Medieninhaber:innen in einem Gesamtvolumen von gut 266 Millionen Euro (EUR 266.105.509) gemeldet. Auf Werbe- und Informationsschaltungen entfallen davon knapp 208 Millionen Euro (EUR 207.651.155). Hinzu kamen Förderungen in Höhe von gut 58 Millionen Euro (EUR 58.454354). Die Gesamtzahl der gemeldeten Einzelpositionen summiert sich auf 75.856 Werbemaßnahmen und Förderungen.
5.326 Rechtsträger:innen fielen im zweiten Halbjahr 2025 unter die Meldepflichten nach dem Medientransparenzgesetz, 3.852 meldeten keine Ausgaben. Dies geht aus den heute von der Medienbehörde veröffentlichten Medientransparenzdaten für den Meldezeitraum Juli bis Dezember 2025 hervor.
Gemäß Medienkooperations- und -förderungs-Transparenz-Gesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“), haben öffentliche Rechtsträger:innen ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie für Medien-Förderungen halbjährlich zu melden. Die Erfassung und Veröffentlichung dieser Daten obliegt der KommAustria.
Zum Veröffentlichungsumfang der Behörde zählt auch ein umfassendes Visualisierungsangebot mit interaktiv nutzbaren Diagrammen und Grafiken unter https://visualisierung.medientransparenz.rtr.at , mit dem dargestellt werden kann, welche öffentlichen Rechtsträger:innen in welchen Medien inseriert haben oder welche Medien welche Werbeaufträge erhalten haben. Möglich ist auch eine Ansicht der Werbe-Sujets, zu denen nun 39.356 neu in die Datenbank aufgenommen wurden.
Seit dem 15. April 2026, 9:00 Uhr, sind die umfangreichen Daten für das zweite Halbjahr 2025 auf der Website der RTR-GmbH abrufbar und stehen dort als Open Data in Formaten zur Verfügung, die elektronisch weiterverarbeitet werden können: https://data.rtr.at/pages/open-data/MedKFTGBekanntgabe2024?filter_halbjahr=20252.
Ältere Meldezeiträume
Alle gemeldeten Daten seit 2024 finden sich unter https://data.rtr.at/pages/open-data/MedKFTGBekanntgabe2024. Meldezeiträume vor dem Jahr 2024 können unter https://www.rtr.at/rtr/service/opendata/OD_Uebersicht.de.html (Rubrik „Medien, Datenbekanntgabe – bis 2023“) eingesehen werden.
Ausführliche Informationen zu den Bekanntgabepflichten nach dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) unter medientransparenz.at.
Über KommAustria und RTR
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit Regulierungs-, Verwaltungs- und Fördertätigkeiten für einen fairen Wettbewerb und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für Radio, Fernsehen und vergleichbare Online-Mediendienste sowie im Bereich digitaler Plattformen. Geschäftsstelle der KommAustria ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die RTR ist eine Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche Medien (RTR Medien) sowie Telekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post) gegliedert. rtr.at