Förderungen für Verleger:innen und Medieninhaber:innen zur Herstellung professioneller Online- und Print-Informationsangebote
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) veröffentlichte am 22. Juli 2026 die jüngsten Entscheidungen über die Vergabe von Fördermitteln nach dem Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G). Die Förderentscheidungen betreffen die von den Fördernehmer:innen im Jahr 2026 beantragten Mittel aus der mit jährlich rund 20 Millionen Euro dotierten Förderung, um die auf Grundlage von Nachweisen aus dem jeweils vorangegangenen Jahr angesucht werden kann. Nach eingehender Prüfung der Förderansuchen und in Abstimmung mit dem gesetzlich eingerichteten Fachbeirat, konnten für 2026 191 Förderansuchen auf Unterstützung aus der Qualitäts-Journalismus-Förderung von 94 Förderwerber:innen mit einem Gesamtfördervolumen von gut 20 Millionen Euro bewilligt werden.
Zudem informierte die KommAustria über die Vergabe der bei ihr gemäß „Presseförderungsgesetz 2004“ eingerichteten Presseförderung. Hier wurden für das Jahr 2026 42 Förderansuchen von 37 Verleger:innen mit einem Gesamtfördervolumen von gut 7,1 Millionen Euro bewilligt.
Qualitäts-Journalismus-Förderung
Die Qualitäts-Journalismus-Förderung zielt darauf ab, die Vielfalt textbasierter Nachrichtenmedien wie Tages- und Wochenzeitungen, Magazine und auch reiner Online-Medien zur Wahrung des demokratiepolitischen Diskurses und der Meinungsvielfalt zu unterstützen.
Eine Qualitätsbeurteilung der jeweiligen Inhalte sieht das Gesetz als Fördervoraussetzung nicht vor, formuliert aber Ausschlussgründe von der Förderung. Dazu zählen Aufrufe zum gewaltsamen Kampf gegen die Demokratie oder den Rechtsstaat, die Befürwortung von Gewalt gegen Menschen als Mittel der Politik, die wiederholte Aufstachelung zu Hass oder Gewalt gegen eine Gruppe oder rechtskräftige Verurteilungen wegen Verstößen gegen bestimmte Strafgesetze.
„Die Qualitäts-Journalismus-Förderung leistet mit ihrem Fördervolumen und in der Schwerpunktsetzung einen wesentlichen Beitrag, um in diesen, für die Medien wirtschaftlich sehr schwierigen Zeiten Arbeitsplätze für hauptberuflich beschäftigte Journalistinnen und Journalisten abzusichern und damit ein meinungsvielfältiges, professionelles Informationsangebot zu gewährleisten“, erklärt Dr.in Martina Hohensinn, zuständiges Mitglied der KommAustria. „Damit stellt die Qualitäts-Journalismus-Förderung im Ergebnis einen demokratiepolitischen Gewinn für die gesamte Gesellschaft dar“, so Hohensinn.
Die Qualitäts-Journalismus-Förderung ist in mehrere Segmente unterteilt. Förderungen aus dem Segment „Journalismus-Förderung“ werden nach der Anzahl der hauptberuflich in den Redaktionen der Förderwerber:innen beschäftigten Journalist:innen berechnet. Darauf entfallen rund drei Viertel des jährlichen Förder-Budgets. Im Jahr 2026 sind dies 74 bewilligte Einreichungen mit einem Fördervolumen von gut 15 Millionen Euro. Weitere Förderbereiche sind die Inhaltsvielfalts-Förderung für regionale und internationale bzw. EU-Berichterstattung (2026: 2,5 Millionen Euro), die Förderung von Aus- und Fortbildungs-Maßnahmen (2026: rund 1,1 Millionen Euro), eine Medienkompetenz-Förderung (2026: 700.000 Euro) sowie die Förderung von repräsentativen Selbstkontrolleinrichtungen im Print- und Online-Bereich, von Presseclubs sowie von Medienforschungs-Projekten (2026: knapp 320.000 Euro).
In Summe wurden die Budgetmittel der Qualitäts-Journalismus-Förderung im Jahr 2026 ausgeschöpft. Alle eingelangten Förderansuchen sowie deren Bewilligungen oder Ablehnungen sind einschließlich der Begründungen auf der Website des Fachbereichs Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) unter https://data.rtr.at/pages/open-data/mf-qjf veröffentlicht und stehen dort als Open Data in Formaten zur Verfügung, die elektronisch weiterverarbeitet werden können.
Nähere Informationen zur Qualitäts-Journalismus-Förderung, wie beispielsweise zu den Förderrichtlinien, bietet das Web-Angebot der RTR unter www.rtr.at/QJF.
Presseförderung
Mit dem "Presseförderungsgesetz 2004" unterstützt der Bund österreichische Tages- und Wochenzeitungen zur Förderung der Vielfalt der Presse in Österreich. Die Mittel der Presseförderung, um die ebenfalls immer auf Grundlage von Nachweisen aus dem vorangegangenen Jahr angesucht werden kann, werden jährlich mit dem Bundesbudget festgelegt und sind auf die zwei Segmente "Vertriebsförderung" für Tages- und Wochenzeitungen sowie auf die "Besondere Förderung" zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen zu verteilen. Hierzu standen im Jahr 2025 Fördermittel in Höhe von insgesamt 7.127.000 Millionen Euro zur Verfügung. Davon flossen knapp 3,9 Millionen Euro in die Vertriebsförderung und rund 3,2 Millionen Euro in die Besondere Förderung zum Erhalt der regionalen Angebotsvielfalt. Auch diese Förderentscheidungen sind auf der Website der RTR Medien als Open Data veröffentlicht und können unter https://data.rtr.at/pages/open-data/mf-presse abgerufen werden.
Über KommAustria und RTR Medien
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit Regulierungs-, Verwaltungs- und Fördertätigkeiten für einen fairen Wettbewerb und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für Radio, Fernsehen und vergleichbare Online-Mediendienste sowie im Bereich digitaler Plattformen. Geschäftsstelle der KommAustria ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die RTR ist eine Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche Medien (RTR Medien) sowie Telekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post) gegliedert.