So gehen Sie vor: Nutzen Sie das offizielle Meldeverfahren der Plattform oder des Hosting-Dienstes (oft "Content melden" oder ähnlich genannt).
Warum das wichtig ist: Alle Dienste sind durch den DSA verpflichtet, einfache und zugängliche Meldeverfahren anzubieten. Sie müssen Ihre Meldung prüfen und gegebenenfalls rechtswidrige Inhalte entfernen oder sperren. Die Plattform muss Sie informieren, wenn Ihr eigener Inhalt entfernt wurde.
Wann ist das nötig? Wenn Sie mit einer Entscheidung der Plattform nicht einverstanden sind (z. B. Löschung Ihres Inhalts, Sperre Ihres Accounts) oder mit der Meldung nicht einverstanden sind.
So gehen Sie vor: Legen Sie online Beschwerde über das interne Beschwerdemanagementsystem der Plattform ein.
Ihre Rechte: Die Plattform muss Ihre Beschwerde sorgfältig prüfen (nicht rein automatisiert), Ihnen eine begründete Entscheidung mitteilen und Sie über weitere Schritte informieren.
Wann ist das nötig? Wenn Sie mit der Entscheidung der internen Beschwerdestelle der Plattform unzufrieden sind oder diese nicht hilft.
So gehen Sie vor: Wenden Sie sich an eine staatlich zertifizierte Schlichtungsstelle.
Was passiert hier? Die unabhängige Stelle prüft Ihren Fall und vermittelt eine Lösung zwischen Ihnen und der Plattform.
In Österreich: Die zuständige Schlichtungsstelle ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR).
Zur StreitbeilegungsstelleSollte eine Plattform Ihrer Einschätzung nicht folgen, so steht Ihnen unabhängig von der Streitbeilegungsstelle die Option offen, in einem Gericht Ihr Recht einzufordern.
Darüber hinaus empfehlen wir, Ihnen Ihren Fall als Beschwerde bei zuständigen Koordinator für Digitale Dienste, also in Österreich der KommAustria nach Artikel 53 DSA einzubringen. Sie können dies ebenfalls über das zentrale Beschwerdeportal der RTR Medien.
Eine Beschwerde beim Koordinator dient nicht dazu, in Ihrem Fall zu einer Entscheidung zu kommen, unterstützt aber die Europäische Kommission dabei Verfahren gegen die Plattformen zu führen und so Plattformen künftig zur Kooperation mit den Behörden zu bringen.
Zur BeschwerdestelleDie Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) ist die unabhängige und weisungsfreie Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für elektronische Medien (Audiomedien, audiovisuelle Mediendienste) und für die Durchsetzung des DSA in Österreich zuständig. Wir überwachen Anbieter von Vermittlungsdiensten, Hosting-Diensten, Online-Plattformen und Video-Sharing-Plattformen.
Mehr über den Koordinator für Digitale Dienste: finden Sie hier.
Was sind Trusted Flaggers? Das sind anerkannte Organisationen mit besonderer Expertise im Erkennen bestimmter rechtswidriger Inhalte (z. B. Hassrede, Urheberrechtsverletzungen, Kindesmissbrauchsmaterial).
Welchen Vorteil haben sie? Ihre Meldungen müssen von den Plattformen priorisiert behandelt werden.
Ist das für mich relevant? Dies ist ein spezielles Verfahren für qualifizierte Organisationen, weniger für Einzelpersonen.
Mehr Informationen zu Trusted Flaggers und Anerkennung finden Sie unter diesem Link.
Das wesentliche Ziel des DSA ist es, das digitale Umfeld zu einem sicheren Ort für Nutzer:innen zu machen. Hierzu werden Betreiber zu zahlreichen nutzerfreundlichen Maßnahmen verpflichtet:
Der DSA sieht zahlreiche Maßnahmen vor um die rechtliche Situation für Kinder- und Jugendliche im digitalen Raum wesentlich zu stärken. Hierzu zählen:
Falls Sie konkrete Fragen haben wie Sie Ihr Kind im digitalen Raum schützen können, besuchen Sie die Seiten von Rat auf Draht oder Saferinternet.at
Es wird ein Instrument zur Begegnung gesellschaftlicher Risken geschaffen: