Das wesentliche Ziel des DSA ist es, das digitale Umfeld zu einem sicheren Ort für Nutzer:innen zu machen. Hierzu werden Betreiber zu zahlreichen nutzerfreundlichen Maßnahmen verpflichtet:
Der DSA sieht zahlreiche Maßnahmen vor um die rechtliche Situation für Kinder- und Jugendliche im digitalen Raum wesentlich zu stärken. Hierzu zählen:
Falls Sie konkrete Fragen haben wie Sie Ihr Kind im digitalen Raum schützen können, besuchen Sie die Seiten von Rat auf Draht oder Saferinternet.at
Es wird ein Instrument zur Begegnung gesellschaftlicher Risken geschaffen:
Alle Hostingdienste und Online-Plattformen sind durch den DSA verpflichtet Meldeverfahren einzurichten. Dienste sind dann verpflichtet, die Meldungen zu prüfen und ggf. zu entfernen, bzw. andere Maßnahmen gegen diese vorzunehmen. Wenn einer Ihrer Inhalte entfernt wurde, sind Plattformen dazu verpflichtet, Sie darüber zu informieren.
Online-Plattformen sind verpflichtet ein internes Beschwerdemanagementsystem einzurichten. Bei dieser können Sie online Beschwerde bei der Plattform gegen eine Entscheidung einlegen. Gründe hierfür können zum Beispiel die Sperre eines Accounts sein, mit der Sie nicht einverstanden sind. Die Entscheidung über eine Beschwerde darf nicht rein automatisiert erfolgen und muss eine Begründung enthalten.
Falls Ihnen das interne Beschwerdemanagement der Plattform nicht helfen konnte oder Sie mit dessen Entscheidung nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit Ihren Fall bei einer zertifzierten außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle vorzustellen. Plattformen sind verpflichtet, Sie über diese Möglichkeit aufmerksam zu machen und mit der Schlichtungsstelle zu kooperieren.
Als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wurde in Österreich die RTR bestimmt. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter diesem Link.
Zusätzlich zur Schlichtungsstelle haben Sie die Möglichkeit Beschwerde bei der Beschwerdestelle des Koordinators für Digitale Dienste (Kommaustria) einzureichen. Gründe hierfür könnten beispielsweise mangelhafte Barrierefreiheit oder Verstöße gegen das Urheberrecht sein. Das Team steht Ihnen hierzu mit langjährigem juristischem Know-How zur Seite. Sie finden die Beschwerdestelle unter diesem Link
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) ist die unabhängige und weisungsfreie Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für die elektronischen Audiomedien und die elektronischen audiovisuellen Medien in Österreich. Sie ist Anlaufstelle im Bereich der Aufsicht über Anbieter von Vermittlungsdiensten, Plattformen und Video-Sharing-Plattformen und als nationaler "Koordinator für Digitale Dienste" für die Durchsetzung der EU-Verordnung "Digital Services Act" (DSA) in Österreich zuständig. Nähere Informationen finden Siehier.
Trusted Flaggers (dt. vertrauenswürdige Hinweisgeber) sind Organisationen, die Expertise im Umgang mit bestimmten rechtswidrigen Inhalten (z.B. im Bereich Hate Speech, Urheberrecht, o.ä.) mitbringen und deren Meldungen rechtswidriger Inhalte auf Online-Plattformen bevorzugt behandelt werden müssen. Nähere Informationen zu Trusted Flagger finden Sie unter diesem Link.