Der Nichtkommerzielle Rundfunkfonds dient der Förderung nichtkommerzieller Rundfunkveranstalter und ist gemäß KommAustria-Gesetz (KOG) im Fachbereich Medien der RTR-GmbH eingerichtet.
Förderentscheidungen werden unter Berücksichtigung des Gesetzes, der Richtlinien und nach Stellungnahme des Fachbeirates durch den Geschäftsführer des Fachbereichs Medien der RTR-GmbH getroffen.
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