Im Jahr 2008 wurden 45 Ansuchen um Förderung einer Wochenzeitung gemäß dem Abschnitt II Presseförderungsgesetz 2004 (Vertriebsförderung) eingebracht. 42 Ansuchen konnten positiv erledigt werden. Eine Wochenzeitung wurde eingestellt, sodass gemäß § 14 Abs.2 PresseFG 2004 kein Förderungsbetrag ausbezahlt werden konnte. In einem Fall wurde die in § 2 Abs.1 Z 5 PresseFG 2004 festgelegte Mindestverkaufsauflage nicht erreicht, in einem Fall entsprach die Wochenzeitung nicht den inhaltlichen Förderungsvoraussetzungen des § 2 Abs.1 Z 1 PresseFG 2004.
Für die Vertriebsförderung für Wochenzeitungen wurde im Jahr 2008 ein Betrag in der Höhe von EUR 2.081.500,20 ausgezahlt.