Im Jahr 2015 wurden 60 Ansuchen um eine Förderung gemäß dem Abschnitt IV des Presseförderungsgesetzes 2004 eingereicht.
Für die Qualitätsförderung und Zukunftssicherung standen im Jahr 2015 insgesamt 1.560.000,- Euro zur Verfügung.
In 59 Fällen konnte die KommAustria einen Förderungsbetrag zuerkennen, ein Ansuchen wurde mangels Erfüllung der gesetzlichen Förderungsvoraussetzungen abgelehnt.
Die Ergebnisse für die einzelnen Förderungsbereiche:
Förderungsart | Beträge in Euro | Eingereichte Ansuchen | Geförderte Ansuchen |
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Redaktionsinterne Ausbildung von Nachwuchsjournalisten | 85.191,- | 12 | 11 |
Vereinigungen der Journalistenausbildung | 608.400,- | 8 | 8 |
Auslandskorrespondenten | 237.440,- | 6 | 6 |
Leseförderung | 517.065,- | 25 | 25 |
Forschungsprojekte | 65.104,- | 3 | 3 |
Presseklubs | 46.800,- | 6 | 6 |
GESAMT | 1.560.000,- | 60 | 59 |
Die genaue Aufstellung finden Sie im pdf-Dokument.