Im Jahr 2007 wurden bei der KommAustria 149 Ansuchen um Förderung gemäß dem Presseförderungsgesetz 2004 eingebracht. 136 Ansuchen konnten positiv erledigt werden, 12 wurden mangels Erfüllung der gesetzlichen Förderungsvoraussetzungen abgelehnt. In einem Fall kam kein Förderungsvertrag zustande, weil das für eine Förderung vorgesehene Forschungsprojekt auf unbestimmte Zeit verschoben wurde.
Insgesamt wurde im Rahmen der Bundespresseförderung im Jahr 2007 ein Betrag in der Höhe von EUR 12.827.999,80 ausgezahlt (2006: EUR 12.837.949,80; 2005: EUR 12.837.950,20)
Förderungsart | Beträge in EUR (Erfolg 2007) | Eingereichte Ansuchen | Geförderte Ansuchen |
---|---|---|---|
Vertriebsförderung gemäß dem Abschnitt II | 4.524.999,80 | 61 | 60 |
- davon Tageszeitungen | 2.443.499,90 | 15 | 15 |
- davon Wochenzeitungen | 2.081.499,90 | 46 | 45 |
Besondere Förderung für Tageszeitungen gemäß dem Abschnitt III | 6.645.000,00 | 10 | 8 |
Qualitätsförderung und Zukunftssicherung gemäß dem Abschnitt IV | 1.658.000,00 | 78 | 68 |
GESAMT | 12.827.999,80 | 149 | 136 |