• Bereich
    Presseförderung
  • Datum
    26.07.2024
  • Kategorie
    Sonstiges

Presseförderung: Übersicht Ergebnisse im Jahr 2024

Ergebnisse der Presseförderung im Jahr 2024

Im Jahr 2024 wurden bei der KommAustria gesamt 44 Ansuchen gemäß dem Presseförderungsgesetz 2004 (PresseFG 2004) eingebracht.

Insgesamt standen der KommAustria Finanzmittel in der Höhe von 7.127.000,00 Euro zur Verfügung.


Die Ergebnisse für die verschiedenen Förderbereiche im Jahr 2024:

Art der Förderung Beträge in Euro Eingereichte Ansuchen Geförderte Ansuchen
Vertriebsförderung gemäß dem Abschnitt II 3.885.000,00 € 41 40
  – davon für Tageszeitungen 2.097.900,00 € 10 10
  – davon für Wochenzeitungen 1.787.100,00 €  31 30
Besondere Förderung für Tageszeitungen gemäß dem Abschnitt III           3.242.000,00 € 3 3
GESAMT 7.127.000,00 € 44 43


Den Bestimmungen des § 4 Abs. 7 des Presseförderungsgesetzes 2004 (PresseFG 2004) entsprechend veröffentlicht die KommAustria die Ergebnisse der Förderung nach diesem Bundesgesetz. Die nach den verschiedenen Fördermöglichkeiten gegliederten Tabellen geben Aufschluss über die den einzelnen Förderwerbern zuerkannten Beträge bzw. die einer Ablehnung zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen.

Ergänzend stehen die Daten in elektronisch weiterverarbeitbaren Formaten (csv, xml, json) bzw. zum Abruf über eine Schnittstelle als Open Data (Förderungen - Presseförderung auswählen) zur Verfügung.