Frauenförderpläne haben Regelungen für alle Personalkategorien und Hierarchieebenen, das Vorhandensein klarer und nachprüfbarer Ziele, in welcher Zeit und mit welchen personellen, organisatorischen sowie aus- und weiterbildenden Maßnahmen in welchen Verwendungen eine bestehende Unterrepräsentation sowie bestehende Benachteiligungen von Frauen beseitigt werden können, die regelmäßige Vornahme von Vergleichen bei Einkommen, Zulagen und Prämien, die Einrichtung von Mentoring-Programmen für Frauen, die Anwendung und Evaluierung derartiger Pläne, Ziel, Vergleiche und Programme sowie die Betrauung eigener Mitarbeiter:innen mit Aufgaben im Zusammenhang mit derartigen Plänen zu enthalten. Jedenfalls muss der Frauenförderplan konkrete Maßnahmen enthalten: