Förderungsnehmer:
Medienhaus Wien - Forschung und Weiterbildung GmbH
Brunnergasse 47,
1160 Wien
Gemäß Punkt 20.5 der Richtlinien für den Beobachtungszeitraum 2023 sind nach Abschluss eines geförderten Medienforschungsprojektes gemäß § 16 QJF-G ein schriftlicher Endbericht und eine Kurzfassung vorzulegen. In der Kurzfassung sind die wichtigsten Ergebnisse und deren mögliche Nutzanwendung darzustellen. Die Kurzfassung wird von der KommAustria veröffentlicht.