Frauenhände, eine Hand mit Stift, die andere mit Handy, davor ein Laptop

Qualitäts-Journalismus-Förderung: Richtlinien

Richtlinien für die Förderung des qualitätsvollen Journalismus in Medien des Print- und Online-Bereichs (QJF-RL)


Gemäß Qualitäts-Journalismus-Förderungs Gesetz (QJF-G) hat die KommAustria nach Anhörung des Fachbeirats jährlich zu Beginn des für die Förderung relevanten Beobachtungszeitraumes Förderrichtlinien in geeigneter Weise zu veröffentlichen.

Diese Richtlinien unterliegen einer jährlichen Überprüfung und Anpassung an die jeweiligen Erfordernisse.


Headerbild Entscheidungen
Symbolbild Unterlagen © iStock.com/pinkomelet

Die Richtlinien

Die Richtlinien für die Beobachtungszeiträume (BEOZ) der Jahre 2022 und 2023 treten mit 01.01.2024 in Kraft und finden auf Förderansuchen des Jahres 2024 (Beobachtungszeitraum 2022 und 2023) Anwendung.

Zu den Richtlinien


Kontakt

KommAustria / RTR-GmbH
Qualitäts-Journalismus-Förderung
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien

Qualitaetsjournalismusfoerderung@rtr.at

Mag. Erich König
Tel.: +43 (0) 1 58058 - 158

Dagmar Karrer
Tel.: +43 (0) 1 58058-162

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