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Kabel- und IP-Netz

Anzeigepflichtige leitungsgebundene Kommunikationsnetze (insb. Kabelnetze und IP-Netze)

Sie erhalten hier Informationen für die Anzeige der Weiterverbreitung von Rundfunk über leitungsgebundenen Kommunikationsnetzen bei der KommAustria.

Kommunikationsnetze sind elektronische Übertragungssysteme, ungeachtet dessen, ob sie auf einer permanenten Infrastruktur oder zentralen Verwaltungskapazität basieren, und gegebenenfalls Vermittlungs- und Leitwegeinrichtungen sowie anderweitige Ressourcen – einschließlich der nicht aktiven Netzbestandteile –, die die Übertragung von Signalen über Kabel, Funk, optische oder andere elektromagnetische Einrichtungen ermöglichen, einschließlich Satellitennetze, feste (leitungs- und paketvermittelt, einschließlich Internet) und mobile Netze, Stromleitungssysteme, soweit sie zur Signalübertragung genutzt werden sowie Netze für Hör- und Fernsehfunk sowie Kabelfernsehnetze, unabhängig von der Art der übertragenen Informationen.

Betreiber/-in ist ein Unternehmen, das ein öffentliches Kommunikationsnetz oder eine zugehörige Einrichtung betreibt oder zum Betrieb hiervon befugt ist.

Zu den leitungsgebundenen (Rundfunk-)Kommunikationsnetzen zählen typischerweise herkömmliche Fernsehkabelnetze („Kabelnetzbetreiber/-innen“) aber auch die Verbreitung von Rundfunkprogrammen über andere leitungsgebundene Technologien, soweit es sich um eine „für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung“ handelt.

Die Gestaltung und Verbreitung eines eigenen Rundfunkprogramms ("Rundfunkveranstalter/-in") ist von dieser Anzeige nicht umfasst; dies bedarf einer eigenen rundfunkrechtlichen Bewilligung. Die Anzeige eines Kommunikationsnetzes ist lediglich dann erforderlich, wenn Sie Rundfunkprogramme (anderer) über ein Netz weiterverbreiten und diesen Dienst öffentlich anbieten.

Informationen zur Anzeige leitungsgebundener Netze (insb. Funknetze) erhalten Sie hier.