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Eventradio

Antrag auf Erteilung einer Zulassung für ein Eventradio

Wenn Sie in Österreich eine Veranstaltung mit einem terrestrischen Hörfunkprogramm über Antenne begleiten möchten, benötigen Sie eine Zulassung zur Veranstaltung eines Eventradios, eine Zuteilung einer Frequenz sowie eine Bewilligung zur Errichtung einer Sendeanlage. Sämtliche dieser Bewilligungen werden Ihnen von der KommAustria in einem Bescheid erteilt („one Stop shop“ – Grundsatz). 

Hörfunkveranstalter ist, wer – mit Ausnahme des Österreichischen Rundfunks – ein Hörfunkprogramm unter seiner redaktionellen Verantwortlichkeit schafft oder zusammenstellt sowie verbreitet oder durch Dritte verbreiten lässt.

Die nachfolgenden Informationen betreffen jene Fälle, in denen Sie ein Hörfunkprogramm in einem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einer eigenständigen öffentlichen Veranstaltung anbieten möchten.

Für reguläre Hörfunkzulassung bzw. Zuordnung von Übertragungskapazitäten sowie für Anträge auf Ausbildungshörfunk verweisen wir Sie auf die entsprechenden Informationsseiten.