Gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 wurde der Digi HiT Programm Consulting GmbH für den Zeitraum von 07.11.2016 bis 09.11.2016 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden technischen Anlageblättern (Beilagen 1 und 2) beschriebenen Funkanlagen „SCHEIBBS 2 (Holzkogel) 106,1 MHz“ und „TRAISEN (Kaiserkogel Giesenberg) 102,7 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabtrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen