Gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 wurde der Digi HiT Programm Consulting GmbH für den Zeitraum von 07.11.2016 bis 09.11.2016 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden technischen Anlageblättern (Beilagen 1 und 2) beschriebenen Funkanlagen „SCHEIBBS 2 (Holzkogel) 106,1 MHz“ und „TRAISEN (Kaiserkogel Giesenberg) 102,7 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabtrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G