Die KommAustria hat die ProSieben Austria GmbH gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 des AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung des über den Satelliten ASTRA, 19,2° Ost, Transponder 1.031, Frequenz 11.671 MHz, Polarisation horizontal, in Standard Definition (SD) verbreiteten Fernsehprogramms „kabel eins Doku austria“ für die Dauer von zehn Jahren ab 20.09.2026 erteilt.
Das Programm wird zusätzlich über die terrestrischen Multiplex-Plattformen „MUX C – Wien“, „MUX C – Tirol“,„MUX C – Vorarlberg“, „MUX C – Großraum Linz“ und „MUX C – Oststeiermark und Raum Graz“ verbreitet, in SD.
Das Programm „kabel eins Doku austria“ wird wie folgt genehmigt: Es handelt sich um ein Fensterprogramm im deutschen Rahmenprogramm „kabel eins Doku“. Das Programm beinhaltet die Wettersendung „Aktuell: Das Wetter“, die jeweils Montag bis Freitag einmal täglich zu je ca. einer Minute zwischen 18:00 und 21:00 Uhr ausgestrahlt wird. Weiters werden variable Teleshoppingfenster montags bis dienstags zwischen 7:35 und 11:20 Uhr mit einer Dauer von ca. 225 Minuten, mittwochs bis freitags zwischen 7:00 bis 11:20 Uhr mit einer Dauer von ca. 260 Minuten, samstags zwischen 8:05 und 12:15 Uhr mit einer Dauer von ca. 250 Minuten sowie sonntags zwischen 6:05 und 10:15 Uhr mit einer Dauer von ca. 250 Minuten ausgestrahlt.
Das Programm bietet Dokumentationen und Factual-Entertainment-Formate mit den Schwerpunkten Geschichte, „True Crime“, Abenteuer und Expeditionen sowie Engineering und Space sowie zusätzlich Teleshopping in Programmrandzonen des österreichischen Programmfensters an.
Von Montag bis Sonntag werden in der Zeit von 07:00 Uhr bis 01:30 Uhr des Folgetages bei Bedarf innerhalb jeder vollen Stunde maximal zwei zusätzliche Fenster mit einer Gesamtlänge von insgesamt bis zu zwölf Minuten zu Werbezwecken ausgestrahlt.
Außerdem werden – bedingt durch wechselnde Programmlängen bzw. -strukturen und Programmplanung des deutschen Rahmenprogramms – wenn für den Programmstart nach bzw. vor einem Programmfenster nötig, Füllformate diverser Genres (insbesondere Docutainment- und Infotainment-Formate) im Ausmaß von 5 bis 40 Minuten ausgestrahlt bzw. Programmlängen eines laufenden Programmfensters variabel (geringfügig) angepasst.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheid entspricht aufgrund der Teilanonymisierung nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G