Die KommAustria hat auf Antrag der WELLE SALZBURG GmbH gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5
TKG 2003 die im rechtskräftigem Bescheid der KommAustria vom 24.09.2013, KOA 1.211/13-006, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „BRUECKL (Lippekogel) 98,2 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Standortänderung nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes bewilligt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen