Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit der Übertragungskapazität „FELDKIRCH 2 - Auf der Egg 90,4 MHz“ ausgebaut. Der entgegenstehende Antrag der Radio Starlet Programm und Werbegesellschaft m.b.H. wurde wegen des Vorrangs des Ausbaus von bundesweiten Zulassungen abgewiesen. Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G