Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit der Übertragungskapazität „FELDKIRCH 2 - Auf der Egg 90,4 MHz“ ausgebaut. Der entgegenstehende Antrag der Radio Starlet Programm und Werbegesellschaft m.b.H. wurde wegen des Vorrangs des Ausbaus von bundesweiten Zulassungen abgewiesen. Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Rechtsverletzung wegen Nichtvorlage von Aufzeichnungen