Der Soundportal Graz GmbH werden gemäß § 12 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 1 Z 4 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die in den Beilagen 1 bis 4 beschriebenen Übertragungskapazitäten "GLEISDORF (Sommerberg) 95,9 MHz", "B GLEICHENBERG 3 (Stradner Kogel) 100,4 MHz", "HARTBERG (Ringkogel) 102,2 MHz" und "WEIZ 2 (FW-Schlauchturm Landscha b. Weiz) 100,9 MHz" zur Erweiterung ihres mit Bescheid der KommAustria vom 13.09.2012, KOA 1.463/12-004, zugeteilten Versorgungsgebietes "Graz und Teile der Bezirke Voitsberg und Deutschlandsberg" zugeordnet. Die Beilagen 1 bis 4 bilden einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr "Graz und Teile der Ost- und Weststeiermark".
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G