Der Soundportal Graz GmbH werden gemäß § 12 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 1 Z 4 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die in den Beilagen 1 bis 4 beschriebenen Übertragungskapazitäten "GLEISDORF (Sommerberg) 95,9 MHz", "B GLEICHENBERG 3 (Stradner Kogel) 100,4 MHz", "HARTBERG (Ringkogel) 102,2 MHz" und "WEIZ 2 (FW-Schlauchturm Landscha b. Weiz) 100,9 MHz" zur Erweiterung ihres mit Bescheid der KommAustria vom 13.09.2012, KOA 1.463/12-004, zugeteilten Versorgungsgebietes "Graz und Teile der Bezirke Voitsberg und Deutschlandsberg" zugeordnet. Die Beilagen 1 bis 4 bilden einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr "Graz und Teile der Ost- und Weststeiermark".
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „KLOSTERNEUBURG (Freiberg BOS Mast) 96,0 MHz" zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes