Der Merkur Warenhandels-Aktiengesellschaft wurde gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Veranstaltung eines über den Satelliten Eutelsat W2 16,0° Ost, Transponder F2, digital verbreiteten Hörfunkprogramms für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft des Bescheides erteilt.
Das Programm "Euro-Billa" ist ein täglich für die Dauer von maximal 17 Stunden ausgestrahltes Spartenhörfunkprogramm für Billa-Filialen (Kaufhausradio) in den Staaten Tschechien, Slowenien, Kroatien, Bulgarien, Rumänien, Ukraine und Russland, mit einem einheitlichen als AC-Format (Adult Contemporary) gestalteten Musikprogramm, ergänzt um jeweils länderspezifische Produktinformationen und Werbung. Das Programm wird zur Gänze in Wiener Neustadt eigengestaltet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Rechtsverletzung wegen Nichtvorlage von Aufzeichnungen