Der Antrag von Johann Höber vom 20.06.2013 auf Zuordnung der Übertragungskapazität „GRAZ 8 (Eisenberg-Grambach) 89,6 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk wird gemäß § 5 Abs. 3 Privatradiogesetz in Verbindung mit § 13 Abs. 3 AVG wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G