Der Antrag von Johann Höber vom 20.06.2013 auf Zuordnung der Übertragungskapazität „GRAZ 8 (Eisenberg-Grambach) 89,6 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk wird gemäß § 5 Abs. 3 Privatradiogesetz in Verbindung mit § 13 Abs. 3 AVG wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G