Die KommAustria hat die Beschwerde von A, vom 03.05.2024 wegen mutmaßlich ungerechtfertigter Löschung eines im Forum „debatte.orf.at“ veröffentlichten Kommentars wird gemäß § 13 Abs. 3 AVG wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.