• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    30.04.2026
  • Unterkategorie
    Hörfunk analog
  • Partei(en)
    Stadtradio Regional Hörfunk GmbH
  • GZ
    2025-0.003.606-7-A

Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“

Die KommAustria hat der Stadtradio Regional Hörfunk GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 und § 12 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 die in der Beilage 1 umschriebene Übertragungskapazität „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung ihres mit Bescheid der KommAustria vom 18.09.2024, KOA 1.315/24-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 26.02.2026, GZ 2024-0.785.607-14-A, zugeteilten Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“ zugeordnet.

Das Versorgungsgebiet „Niederösterreichischer Zentralraum“ umfasst wie bisher die gesamte Stadt St. Pölten, Teile der Stadt Krems sowie Teile der Bezirke St. Pölten, Melk, Krems, Tulln, Korneuburg, Horn, weitere Teile der Bezirke Tulln und Korneuburg, insbesondere die Städte Klosterneuburg und Korneuburg und ihre Umgebung, soweit diese durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden können, sowie aufgrund der zugeordneten, in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ nunmehr auch Teile der Bezirke Melk, Scheibbs, Amstetten und Waidhofen an der Ybbs, insbesondere die Städte Ybbs an der Donau und Amstetten.

Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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