• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    30.04.2025
  • Unterkategorie
    Vertrauenswürdige Hinweisgeber (DSA)
  • Partei(en)
    Verein "ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit"
  • GZ
    2025-0.090.094-5-A

Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber

Die KommAustria hat dem Verein "ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit" gemäß Art. 22 Abs. 2 DSA und § 2 Abs. 3 Z 3 KDD-G, der Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber im Bereich des Anti-Diskriminierungsrechts, der rechtswidrigen Hassrede, vorurteilsmotivierter Hasskriminalität online sowie der Cybergewalt zuerkannt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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