Die KommAustria hat dem Verein "ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit" gemäß Art. 22 Abs. 2 DSA und § 2 Abs. 3 Z 3 KDD-G, der Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber im Bereich des Anti-Diskriminierungsrechts, der rechtswidrigen Hassrede, vorurteilsmotivierter Hasskriminalität online sowie der Cybergewalt zuerkannt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Zurückweisung einer Beschwerde gegen den ORF
Abweisung eines Einspruchs gegen die Liste der zur Redakteurssprecherwahl wahlberechtigten journalistischen Mitarbeiter
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