Die KommAustria hat der Bildung aktiv – Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit am BG/BRG Freistadt gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für den Zeitraum vom 06.03.2026 bis zum 05.03.2027 die Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk erteilt.
Aufgrund der zugeordneten und in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität „FREISTADT 2 (BG/BRG) 106,6 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet die Stadt Freistadt, soweit diese durch die Übertragungskapazität versorgt werden kann.
Das Programm umfasst ein zur Gänze eigengestaltetes 24-Stunden-Vollprogramm mit einem Programmschema für Schüler, Eltern und Lehrer des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums Freistadt (BG/BRG Freistadt). In verschiedenen Sendeflächen sind Musiksendungen, Projektarbeiten der Unter- und Oberstufe, Interviews, Informationssendungen sowie Beiträge von Schülern, Eltern sowie Lehrern vorgesehen. Das Musikprogramm ist großteils nicht formatiert und richtet sich an Schüler und Lehrer, Eltern sowie die Bevölkerung von Freistadt als Hörerzielgruppe.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Straferkenntnis wegen Nichtaktualisierung
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WEYREGG (Gahberg) 103,2 MHz“ und „WEYREGG (Gahberg) 103,3 MHz“