Die KommAustria hat dem Verein Campus Radio St. Pölten gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für den Zeitraum 01.04.2026 bis zum 31.03.2027 die Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk erteilt.
Aufgrund der zugeordneten und in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet im Wesentlichen die Stadt St. Pölten und sowie Teile des Bezirks St. Pölten, soweit diese durch die Übertragungskapazität versorgt werden können.
Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Das bewilligte Programm umfasst ein zur Gänze eigengestaltetes 24-Stunden-Vollprogramm mit einem Programmschema, wonach im Rahmen der Fachhochschulstudiengänge der Fachhochschule St. Pölten ein Programm für Studenten und Schüler gesendet wird. Das Wortprogramm ist mehrsprachig und umfasst verschiedene Themen, darunter kulturelle und soziale Themen, Musik, lokale Initiativen, Alltagsgeschichten und Wissenschaftskommunikation. Das Musikprogramm bietet eine Alternative zum Mainstream und umfasst verschiedene Genres abseits der üblichen Chartmusik.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Zurückweisung einer Anzeige
Abweisung einer Beschwerde gegen die Red Bull Media House GmbH
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „KLOSTERNEUBURG (Freiberg BOS Mast) 96,0 MHz" zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“