Die KommAustria hat gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 2. Fall iVm § 34 Abs. 2 und Abs. 5 sowie § 37 Abs. 1 TKG 2021 der Stadtradio Regional Hörfunk GmbH für den Zeitraum 03.03.2026 bis 05.03.2026 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "HOFSTETTEN (Plambacheck) 89,00 MHz" mit drei unterschiedlichen Antennenausrichtungen nach Maßgabe der beiliegenden technischen Anlageblätter (Beilagen 1 bis 3) zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Die beiliegenden Anlagenblätter (Beilagen 1 bis 3) bilden einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „KLOSTERNEUBURG (Freiberg BOS Mast) 96,0 MHz" zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes