Die KommAustria hat die am 27.05.2025 bei der KommAustria eingelangte und am 26.08.2025 ergänzte Anzeige der Bogner Academy GmbH betreffend
1. den YouTube-Kanal „Bognerverse“, abrufbar unter https://www.youtube.com/@bognerverse und
2. den YouTube-Kanal „Bognerdefi“, abrufbar unter https://www.youtube.com/@bognerdefi,
gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des ORF-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen