Die KommAustria hat die am 27.05.2025 bei der KommAustria eingelangte und am 26.08.2025 ergänzte Anzeige der Bogner Academy GmbH betreffend
1. den YouTube-Kanal „Bognerverse“, abrufbar unter https://www.youtube.com/@bognerverse und
2. den YouTube-Kanal „Bognerdefi“, abrufbar unter https://www.youtube.com/@bognerdefi,
gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G