Die KommAustria hat die am 27.05.2025 bei der KommAustria eingelangte und am 26.08.2025 ergänzte Anzeige der Bogner Academy GmbH betreffend
1. den YouTube-Kanal „Bognerverse“, abrufbar unter https://www.youtube.com/@bognerverse und
2. den YouTube-Kanal „Bognerdefi“, abrufbar unter https://www.youtube.com/@bognerdefi,
gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G