Die KommAustria hat die am 27.05.2025 bei der KommAustria eingelangte und am 26.08.2025 ergänzte Anzeige der Bogner Academy GmbH betreffend
1. den YouTube-Kanal „Bognerverse“, abrufbar unter https://www.youtube.com/@bognerverse und
2. den YouTube-Kanal „Bognerdefi“, abrufbar unter https://www.youtube.com/@bognerdefi,
gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „KLOSTERNEUBURG (Freiberg BOS Mast) 96,0 MHz" zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage "HOFSTETTEN (Plambacheck) 89,00 MHz"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G