Die KommAustria hat die am 27.05.2025 bei der KommAustria eingelangte und am 26.08.2025 ergänzte Anzeige der Bogner Academy GmbH betreffend
1. den YouTube-Kanal „Bognerverse“, abrufbar unter https://www.youtube.com/@bognerverse und
2. den YouTube-Kanal „Bognerdefi“, abrufbar unter https://www.youtube.com/@bognerdefi,
gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „INNSBRUCK 1 (Patscherkofel Feratel) 89,40 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"