• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    18.03.2026
  • Unterkategorie
    Hörfunk analog
  • Partei(en)
    Welle Salzburg GmbH
  • GZ
    2025-0.349.612-14-A

Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet  „Stadt Salzburg 102,5 MHz“

Die KommAustria hat der WELLE SALZBURG GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“ erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

Weitere Entscheidungen