Die KommAustria hat die Anzeige von A vom 17.10.2025 betreffend den TikTok-Kanal „@vivienhannah4“ (vormals „@poetrydeutsch“), abrufbar unter https://www.tiktok.com/@vivienhannah4 (vormals abrufbar unter https://www.tiktok.com/@poetrydeutsch), als audiovisueller Mediendienst gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G