Die KommAustria hat die Anzeige von A vom 17.10.2025 betreffend den TikTok-Kanal „@vivienhannah4“ (vormals „@poetrydeutsch“), abrufbar unter https://www.tiktok.com/@vivienhannah4 (vormals abrufbar unter https://www.tiktok.com/@poetrydeutsch), als audiovisueller Mediendienst gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Abweisung einer Beschwerde gegen die Red Bull Media House GmbH
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „KLOSTERNEUBURG (Freiberg BOS Mast) 96,0 MHz" zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage "HOFSTETTEN (Plambacheck) 89,00 MHz"