Die KommAustria hat die Anzeige von A vom 17.10.2025 betreffend den TikTok-Kanal „@vivienhannah4“ (vormals „@poetrydeutsch“), abrufbar unter https://www.tiktok.com/@vivienhannah4 (vormals abrufbar unter https://www.tiktok.com/@poetrydeutsch), als audiovisueller Mediendienst gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Änderung des Bescheids betreffend die Marktdefinition und Marktanalyse für den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Beschwerde gegen den ORF