Die KommAustria hat die Anzeigen von Denise Pacher am 13.11. und 14.11.2025 betreffend den YouTube-Kanal „Denni Autside“, abrufbar unter https://www.youtube.com/@denni.autside, und den Facebook-Kanal „Denise Pacher“, abrufbar unter https://www.facebook.com/profile.php?id=100075911389644, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G