Die KommAustria hat die Anzeigen von Denise Pacher am 13.11. und 14.11.2025 betreffend den YouTube-Kanal „Denni Autside“, abrufbar unter https://www.youtube.com/@denni.autside, und den Facebook-Kanal „Denise Pacher“, abrufbar unter https://www.facebook.com/profile.php?id=100075911389644, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G