Die KommAustria hat die Anzeigen von Denise Pacher am 13.11. und 14.11.2025 betreffend den YouTube-Kanal „Denni Autside“, abrufbar unter https://www.youtube.com/@denni.autside, und den Facebook-Kanal „Denise Pacher“, abrufbar unter https://www.facebook.com/profile.php?id=100075911389644, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung „MUX II – Salzburg und Oberösterreich“
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Bewilligung zur versuchsweisen Nutzung digital-terrestrischer Übertragungskapazitäten