Die KommAustria hat die Anzeigen von Denise Pacher am 13.11. und 14.11.2025 betreffend den YouTube-Kanal „Denni Autside“, abrufbar unter https://www.youtube.com/@denni.autside, und den Facebook-Kanal „Denise Pacher“, abrufbar unter https://www.facebook.com/profile.php?id=100075911389644, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes