Die KommAustria hat die Anzeigen von Denise Pacher am 13.11. und 14.11.2025 betreffend den YouTube-Kanal „Denni Autside“, abrufbar unter https://www.youtube.com/@denni.autside, und den Facebook-Kanal „Denise Pacher“, abrufbar unter https://www.facebook.com/profile.php?id=100075911389644, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „INNSBRUCK 1 (Patscherkofel Feratel) 89,40 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Innsbruck, Unter- und Oberland sowie Außerfern“
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"