• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    10.03.2026
  • Unterkategorie
    Änderung der Eigentumsverhältnisse
  • Partei(en)
    APMedia GmbH
  • GZ
    2026-0.157.068-2-A

Änderung der Eigentumsverhältnisse der APMedia GmbH

Die KommAustria hat aufgrund der Anzeige der APMedia GmbH vom 19.02.2026 gemäß § 10 Abs. 8 AMD-G festgestellt, dass den Bestimmungen des § 4 Abs. 3, §§ 10 und 11 AMD-G auch nach der Übertragung von 51 % der Gesellschaftsanteile von Andreas Punz an Benjamin Hell weiterhin entsprochen wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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