Die KommAustria hat die Anzeige von A betreffend den YouTube-Kanal „@hi.sophiephie“, abrufbar unter https://www.youtube.com/@hi.sophiephie, wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.